Die Fortbildungsreihe berufspädagogische Fortbildungen für Praxisanleiter / -innen basiert auf den Vorgaben der Hamburger Richtlinie: Praxisanleitung nach Pflegeberufegesetz (PflBG) und Pflegeausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV).
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben besteht für Praxisanleiter/ -innen, die in der Pflegeausbildung oder in der Ausbildung für ATA / OTA tätig sind, die Verpflichtung zu 24
Unterrichtsstunden berufspädagogischer Fortbildung pro Kalenderjahr. Für Praxisanleiter / -innen, die in Hamburg in der Pflegeausbildung tätig sind, sollen dabei mindestens 16 UE auf berufspädagogische und höchstens 8 UE auf pflegefachliche Themen entfallen, welche überwiegend in Präsenz durchgeführt werden.
Unter diesen Vorgaben haben wir Ihnen eine Reihe an Fortbildungen zu den Themenbereichen Berufspädagogik und Pflegefachpraxis zusammengestellt, aus denen Sie auswählen können. Diese Reihe wird im Verlauf des Jahres durch Seminare mit aktuellen Themen ergänzt.