Kurzum: Sie sind zuständig für alle Angelegenheiten der Wohnanlage, der Mieter sowie der Planung und Begleitung von Betreuungsangeboten vor Ort. Um diesen komplexen Aufgaben gerecht zu werden, benötigen Mitarbeiter/innen von Service-Wohnanlagen umfassende Kenntnisse in unterschiedlichen Bereichen: Grundlagen von Betreuung, Mitwirkung, Beschwerde- und Qualitätsmanagement, sozialrechtliche Grundkenntnisse, aber auch Grundkenntnisse über Alterserkrankungen und deren Auswirkungen auf die Alltagskompetenz der Bewohner/innen. Darüber hinaus benötigen sie ein hohes Maß an kommunikativen Fähigkeiten und Organisationsgeschick.
Um die Mitarbeiter für diese besonderen Aufgaben zu qualifizieren, hat die Albertinen Akademie in enger Zusammenarbeit mit Anbietern von Service-Wohnanlagen die Weiterbildung zur "Fachkraft Service-Wohnen / Betreutes Wohnen" entwickelt.
Die Weiterbildung entspricht der Wohn- und Betreuungspersonalverordnung (§ 3 Abs. 2 und 4 WBPersVO) des Hamburgischen Wohn- und Pflegequalitätsbetreuungsgesetzes. Demnach müssen Betreuungspersonen von Service-Wohnanlagen eine Weiterbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtseinheiten nachweisen.
Kosten der Weiterbildung
Die Kosten betragen 1.050 €.