AGB / Teilnahmebedingungen
In unseren Teilnahmebedingungen finden Sie alle wichtigen Hinweise, damit Sie sich im Seminar ganz auf die Inhalte konzentrieren können.
Nicht vergessen: Sichern Sie sich gegen die Wechselfälle des Lebens ab und prüfen Sie, ob eine Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung (gerade bei längeren Kursen und Weiterbildungen) für Sie sinnvoll ist: Nichts ist ärgerlicher als bezahlen zu müssen, ohne die Leistung in Anspruch genommen zu haben, z.B. weil Sie kurz vor Seminarbeginn erkrankt sind.
Kontakt
Anmeldung
Die Anmeldungen zu den Seminaren erfolgen schriftlich und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die schriftliche Anmeldung (mit Anmeldeformular per Post, per Fax mit der Unterschrift versehen, per E-Mail oder online) ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Seminargebühr. Die Akademie bestätigt den Eingang der Anmeldung. Damit kommt das Vertragsverhältnis mit der Albertinen-Akademie zustande.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr wird drei Wochen vor Seminarbeginn fällig. Die Rechnung erhalten Sie zusammen mit der Einladung ein bis zwei Monate vor Seminarbeginn. Sollte der angegebene Rechnungsempfänger die Kosten nicht übernehmen, haftet der anmeldende Teilnehmer für die Seminargebühren.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Name, Adresse, Fax, Mail des Seminaranbieters) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf des Widerrufs absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens vierzehn Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Rücktritt / Abmeldung
Die Anmeldung ist verbindlich. Rücktrittsmeldungen können nur schriftlich akzeptiert werden und haben unabhängig vom Grund der Absage (auch im Krankheitsfall) folgende Stornobedingungen. Bei einer Abmeldung
- bis 10 Wochen vor Seminarbeginn werden 10 % der Seminargebühren in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 35 Euro.
- zwischen vier und 10 Wochen vor Seminarbeginn ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 30 % der Seminargebühren zu zahlen.
- bis 4 Wochen vor dem Seminar ist die volle Gebühr zu entrichten.
- bei Nichterscheinen zum Seminar wird immer die volle Seminargebühr fällig.
Neuausstellung Rechnung und Neuaustellung Teilnehmerbescheinigung
Sollte es zu einer Neuausstellung einer Rechnung oder Erstellung einer Teilnehmerbescheinigung (Ersatzbescheinigung) kommen, wird eine Gebühr von 35 € fällig.
Ersatzteilnehmende
Es können Ersatzteilnehmer benannt werden. Dazu ist eine eigene und vollständige Anmeldung der Teilnehmer notwendig, die immer schriftlich anzuzeigen ist. Werden Ersatzteilnehmer nach der Rechnungsstellung zum Seminar benannt, und wird eine Änderung der Rechnung notwendig, wird eine Gebühr von 35 Euro fällig.
Teilweiser Rücktritt
Ein teilweiser Rücktritt von einer Veranstaltung oder eine teilweise Ersatzteilnahme für einzelne Veranstaltungstage ist nicht möglich. Eine Kündigung während eines laufenden Weiterbildungslehrganges ist nicht möglich. Wer an einzelnen Unterrichtseinheiten nicht teilnimmt, ist nicht berechtigt, das Entgelt zu mindern. Bereits gezahlte Kursgebühren werden nicht erstattet. Daher empfehlen wird dringend, eine Seminarrücktrittsversicherung abzuschließen.
Versicherungsschutz
Die Albertinen Diakoniewerk gGmbH trägt das Risiko des Veranstalters und gewährt den hieraus erwachsenen Versicherungsschutz. Für die Abdeckung anderer Risiken trägt das Albertinen Diakoniewerk grundsätzlich keine Verantwortung.
Absage von Seminaren oder Kursen durch die Akademie
Sollte für ein/en Seminar/Kurs die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden können, behält sich die Akademie die Absage der betreffenden Veranstaltung vor. Weiterhin behält sich die Akademie eine Absage des Seminars aus einem nicht von ihr zu vertretenden Grund vor. Die Seminargebühren werden in diesen Fällen in voller Höhe von der Akademie zurückerstattet, sofern sie nicht auf ein zu einem späteren Zeitpunkt stattfindendes gleiches Seminar angerechnet werden können.
Fortbildungspunkte
Wo Fortbildungspunkte ausgewiesen werden, erfolgt dies nach dem Kenntnisstand bei Drucklegung des Katalogs, aber ohne Gewähr.
Datenschutz
Die Akademie speichert die Teilnehmerdaten in elektronischen
Datenverzeichnissen und verwendet diese Daten ausschließlich zur Abwicklung der Veranstaltung und für eigene Werbemaßnahmen. Ihre Daten über die Durchführung der gebuchten Bildungsmaßnahme werden von uns zehn Jahre gespeichert. Wir verstehen dies als Service, denn uns erreichen immer wieder Anfragen,
wenn Nachweise verloren gegangen sind.
Für die Erstellung einer Ersatzbescheinigung erheben wir eine Gebühr von Euro 20,–. Sollten Sie eine vorzeitige Löschung Ihrer Daten wünschen, senden Sie bitte eine entsprechende Nachricht an: akademie@albertinen-akademie.de. Bis zu den gesetzlichen Fristen für buchhalterische Zwecke werden ihre Daten in jedem Fall gespeichert.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen insgesamt. In einem solchen Fall haben die Parteien die ungültigen Bestimmungen so umzudeuten und/oder den Vertrag zu ergänzen, dass der mit der un-gültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck möglichst erreicht wird.