Zum Seiteninhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldungen können über das Online-Buchungssystem, per E-Mail, per Post oder mit dem Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Teilnahmevertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung der Albertinen Akademie zustande. Eine automatische Bestätigung über den Eingang der Anmeldung stellt noch keine Annahme dar.

Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ist eine Veranstaltung bereits ausgebucht, kann die anmeldende Person mit ihrer Zustimmung auf eine Warteliste aufgenommen werden. Die Aufnahme auf die Warteliste begründet noch keinen Teilnahmevertrag.

Vertragspartner und zur Zahlung verpflichtet ist grundsätzlich die Person, die die Anmeldung im eigenen Namen vornimmt. Dies gilt auch dann, wenn sie ihren Arbeitgeber oder eine andere Person oder Einrichtung lediglich als Rechnungsempfänger angibt. Die Angabe eines abweichenden Rechnungsempfängers stellt noch keine Kostenübernahme dar und befreit die anmeldende Person nicht von ihrer Zahlungspflicht.

Lehnt der angegebene Rechnungsempfänger die Zahlung ab oder war ihm die Anmeldung nicht bekannt, bleibt die anmeldende Person zur Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet.

Eine Einrichtung oder ein Arbeitgeber wird nur dann Vertragspartner und alleiniger Zahlungspflichtiger, wenn die Anmeldung erkennbar im Namen der Einrichtung durch eine hierzu bevollmächtigte Person erfolgt oder der Albertinen Akademie eine verbindliche Kostenübernahmeerklärung der Einrichtung vorliegt und die Albertinen Akademie die Einrichtung in der Buchungsbestätigung als Vertragspartner bestätigt.

Wer ohne entsprechende Bevollmächtigung im Namen einer anderen Person oder Einrichtung eine Anmeldung vornimmt, haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Die Rechnung wird in der Regel zusammen mit der Einladung etwa ein bis zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn versandt. Die Teilnahmegebühr wird grundsätzlich drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei einer späteren Anmeldung gilt das in der Rechnung angegebene Zahlungsziel.

Gebühren externer Prüfungs-, Zertifizierungs- oder Anerkennungsstellen sind nur in der Teilnahmegebühr enthalten, wenn dies in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich angegeben ist.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei einer Anmeldung über das Internet, per E-Mail, per Post oder auf einem anderen Fernkommunikationsweg grundsätzlich das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.

Der Widerruf kann insbesondere per Brief, E-Mail oder über die auf der Homepage bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion erklärt werden.

Unter folgendem Link finden Sie die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular:

Widerrufserklärung Albertinen Akademie (.docx-Datei)

Das gesetzliche Widerrufsrecht ist vom nachfolgend geregelten vertraglichen Rücktritt zu unterscheiden. Während der gesetzlichen Widerrufsfrist entstehen bei einem wirksamen Widerruf grundsätzlich keine Stornogebühren. Die gesetzlichen Regelungen über einen möglichen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.

Nach Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts oder wenn kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, kann die Anmeldung in Textform, insbesondere per E-Mail, storniert werden. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Albertinen Akademie.

Bei einem Rücktritt gelten folgende Stornogebühren:

  • mehr als 70 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch 35 €;
  • 29 bis 70 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der Teilnahmegebühr;
  • 28 Kalendertage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr;
  • bei Nichterscheinen oder Abbruch nach Veranstaltungsbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr.

Die Stornobedingungen gelten unabhängig vom Grund der Absage, insbesondere auch im Krankheitsfall sowie bei beruflichen, familiären oder persönlichen Verhinderungsgründen.

Der buchenden Person oder Einrichtung bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Albertinen Akademie durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dabei werden insbesondere ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des frei gewordenen Teilnahmeplatzes berücksichtigt.

Wir empfehlen ausdrücklich, insbesondere bei länger dauernden oder kostenintensiven Seminaren, Kursen und Weiterbildungen eine geeignete Seminar-Rücktrittskostenversicherung abzuschließen. Eine Erkrankung, ein Unfall oder ein anderer persönlicher Verhinderungsgrund führt nicht automatisch zum Erlass der vertraglich vereinbarten Stornogebühren.

Eine Seminar-Rücktrittskostenversicherung kann – abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen – das finanzielle Risiko einer kurzfristigen Absage übernehmen. Der Abschluss und die Auswahl einer geeigneten Versicherung liegen in der Verantwortung der buchenden bzw. teilnehmenden Person. Die Albertinen Akademie vermittelt keine Versicherungen und übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Versicherung im konkreten Fall eintritt.

Bis zum Veranstaltungsbeginn kann eine geeignete Ersatzperson benannt werden. Die Mitteilung muss in Textform erfolgen und die vollständigen Anmeldedaten der Ersatzperson enthalten. Die Ersatzperson muss die für die Veranstaltung geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Für sie ist eine eigene und vollständige Anmeldung erforderlich.

Wird die Ersatzperson erst nach Rechnungsstellung benannt und ist deshalb die Neuausstellung der Rechnung erforderlich, wird eine Bearbeitungsgebühr von 35 € erhoben. Bei mehrjährigen oder modular aufgebauten Weiterbildungen können abweichende Regelungen gelten.

Ein teilweiser Rücktritt von einer einzelnen Veranstaltung oder eine nur tageweise Ersatzteilnahme ist grundsätzlich nicht möglich. Wer an einzelnen Unterrichtseinheiten oder Veranstaltungstagen nicht teilnimmt, hat keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung der Teilnahmegebühr.

Ein Anspruch auf Nachholung versäumter Unterrichtseinheiten besteht nur, wenn dies in der Veranstaltungsbeschreibung, der Buchungsbestätigung oder einem besonderen Weiterbildungsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.

Bei einzelnen, zeitlich festgelegten Seminaren oder Kursen ist eine ordentliche Kündigung nach Veranstaltungsbeginn ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Für mehrjährige oder modular aufgebaute Weiterbildungen gelten hinsichtlich Fehlzeiten, Nachholmöglichkeiten, Unterbrechungen und Kündigung die jeweiligen besonderen Vertragsbedingungen.

Die Albertinen Akademie kann Referierende austauschen sowie geringfügige Änderungen des zeitlichen Ablaufs, der Inhalte oder der Räumlichkeiten vornehmen, sofern der Gesamtcharakter und das Lernziel der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert werden.

Bei einer wesentlichen Änderung, insbesondere bei der Umstellung einer ausdrücklich als Präsenzveranstaltung ausgeschriebenen Veranstaltung auf ein reines Onlineformat, kann die buchende Person innerhalb der mitgeteilten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

Die Albertinen Akademie kann eine Veranstaltung insbesondere dann absagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird, eine Referentin oder ein Referent kurzfristig ausfällt oder die Durchführung aus einem anderen erheblichen Grund nicht möglich ist.

Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Eine Anrechnung auf einen Ersatztermin erfolgt nur mit Zustimmung der buchenden Person oder Einrichtung. Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Folgekosten werden nur erstattet, wenn hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Haftung der Albertinen Akademie besteht.

Wir empfehlen deshalb, stornierbare Reise- und Übernachtungsangebote zu buchen.

Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate werden erteilt, wenn die für die jeweilige Veranstaltung festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu können insbesondere eine bestimmte Mindestanwesenheit, die erfolgreiche Teilnahme an Prüfungen oder die Abgabe von Leistungsnachweisen gehören.

Für die auf Wunsch erforderliche Neuausstellung einer bereits ordnungsgemäß erstellten Rechnung, Teilnahmebescheinigung oder eines anderen Nachweises wird eine Bearbeitungsgebühr von jeweils 35 € erhoben. Die Gebühr entfällt, wenn die Neuausstellung aufgrund eines Fehlers der Albertinen Akademie erforderlich ist.

Soweit Fortbildungspunkte ausgewiesen werden, erfolgt dies nach dem zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Stand und vorbehaltlich der abschließenden Anerkennung durch die jeweils zuständige Stelle.

Die Akademie speichert die Teilnehmerdaten in elektronischen Datenverzeichnissen und verwendet diese Daten ausschließlich zur Abwicklung der Veranstaltung und für eigene Werbemaßnahmen.

Online-Buchungen von Bildungsmaßnahmen können auf unserer Homepage unter Angabe weiterer Pflichtfelder vorgenommen werden. So werden neben kursbezogenen Daten auch persönliche Daten und Adressdaten erfasst.

Alle Informationen zum Datenschutz

Vertragspartnerin und Veranstalterin ist die Albertinen Diakoniewerk gGmbH, handelnd durch die Albertinen Akademie, Sellhopsweg 18–22, 22459 Hamburg.

Download